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UKW-Sprechfunkzeugnisse

Für die UKW-Funkzeugnisse werden zwei Tage Unterricht benötigt, in denen ihnen die grundlegenden und speziellen Kenntnisse des „Funkens“ vermittelt werden. Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis (Übungen am Gerät und Computer) machen wir Sie in den zwei Tagen und mindestens einer Konsultation (im Preis enthalten) fit für den Funkverkehr auf dem Wasser.
Für die meisten Bewerber sind die Funkscheine für den Binnenfunk (UBI) und der „kleine“ Funkschein für See (SRC) ausreichend um auf „große Fahrt“ zu gehen.

UBI (Binnenfunk)

Die amtliche Erlaubnis zum Bedienen und beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle für den Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen.

Der Funkschein besitzt unbefristete internationale Gültigkeit und ist für den Bootsführer erforderlich, um eine UKW-Sprechfunkanlage in der Binnenschifffahrt benutzen zu dürfen (sollte sich eine ATIS-fähige Funkanlage an Bord befinden).

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und darf von Teilnehmern ab einem Mindestalter von 15 Jahren absolviert werden.

Ausbildungsinhalte:

  • Begriffe, Abkürzungen, Rechtliches
  • Frequenzzuteilung & Anmeldung des Funkgerätes
  • Verkehrskreise, UKW-Funk & Funktechnik
  • Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- & Routinefunkverkehr
  • Automatisches Senderidentifizierungssystem
  • Sprechfunk & Bedienung der Funkanlage

SRC (Short Range Certificate / Seefunk) 

Die amtliche Berechtigung zur Ausübung von Seefunkdiensten über UKW in der Sportbootschifffahrt. Das Mindestalter für diese Ausbildung ist 15 Jahre. Dieses Zeugnis ist international und unbefristet gültig. Für das Chartern vieler Yachten wird das SRC Zeugnis benötigt, da diese mit Funkgeräten ausgestattet sind.

Heutzutage sind die meisten Yachten mit Funkgeräten ausgerüstet. Diese werden für die Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen) und natürlich zur Alarmierung in Notfällen benötigt.

Ausbildungsinhalte:

  • Grundlagen in Sprechfunk & Gerätekunde
  • Öffentlicher/ nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Analoger Sprechfunk & Digitaler Selektiv ruf
  • Prioritäten: Not-, Dringlichkeits- & Sicherheitsfunkverkehr
  • Radar-Antwortbake (SART) & Satellitenfunkbake (EPIRB)
  • Einsatz des Funkgerätes im Seenotfall, in Dringlichkeitsfällen, in Sicherheitsfällen, im Routine- Funkverkehr

LRC (Long Range Certificate / Seefunk)

Die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes über Satelliten auf Sportbooten. Sie ist international und unbefristet gültig und kann von Teilnehmern ab 18 Jahren abgelegt werden.

Die Prüfung besteht aus einer theoretischen Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Das LRC beinhaltet das SRC, weshalb die Prüfung zum LRC auf die zum SRC aufbaut. Während der theoretischen Unterrichtsstunden wird der allgemein übliche Fragenkatalog mit den Teilnehmern besprochen.

Ausbildungsinhalte:

  • Alle Kenntnisse des SRC,Kurzwelle, Grenzwelle
  • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
  • Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
  • Geographie, Hauptschifffahrtswege (Nachrichtenübertragungswege)
  • Terrestrischer Seefunk
  • Seefunk über Satelliten
  • Mobiler Seefunk Inmarsat C

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

Auf den Seiten der Wasser und Schifffahrtsverwaltung, finden Sie die aktuelle Ausgabe von dem "Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" 

Auf dieser Seite werden zukünftig weitere Informationen eingearbeitet. Für Hinweise und Anregungen sind wir dankbar. Mit freundlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel Das Team der Wassersportschule Torsten Koch

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FAQ

Welche Anforderungen stellt das Funkbetriebszeugnis?

SCR, UBI: Mindestalter von 15 Jahren, Passfoto, Kopie eines amtlichen Ausweises, keine fachlichen Voraussetzungen

LRC: Mindestalter von 18 Jahren,  Passfoto, Kopie eines amtlichen Ausweises, keine fachlichen Voraussetzungen

Benötige ich dieses Zeugnis um ein Boot zu führen?

Wenn Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Sportboot unterwegs sind, benötigen Sie das Short Range Certificate. Ausrüstungspflichtige Sportboote müssen mit Sprechfunkanlage ausgestattet sein, für deren Bedienung Sie als Schiffsführer das SRC benötigen.

Gilt dieses Zeugnis auch im Ausland?

Das allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (LRC) ist international gültig und wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS), sowie am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können.